Einige Informationen ueber die Arbeit
des Gemeindekirchenrates


Der Gemeindekirchenrat hat zusammenmit dem Pfarrer die Kirchengemeinde zu leiten und zu verwalten. So steht es sinngemaess in Paragraph 18 der Kirchenordnung der ev.-luth. Kirche in Oldenburg. Nun, wie geschieht dies eigentlich? Das wichtigste Instrument sind die monatlichen Sitzungen. Und da geht es rein aeusserlich aehnlich zu wie bei den Sitzungen anderer leitender Gremien, sei es in einem Verein oder bei der Sparkasse oder im Stadtrat: die Sitzungen sind von der Tagesordnung gepraegt, die vom Gremium Punkt fuer Punkt abgearbeitet werden muss.

Anfragen, Berichte, Beschlussvorlagen, Antraege, Begruendungen, Haushaltfragen und immer wieder Abstimmungen um zu Beschluessen zu kommen - so in etwa laeuft das ab. Die Sitzungen sind oeffentlich, die Termine sind immer im Gemeindebrief angegeben. Gehen Sie doch einfachmal hin, Gaeste sind immer hochwillkommen. Aus den Mitgliedern sind eine ganze Reihe von Ausschuessen gebildet worden fuer die unterschiedlichen Aufgabenfelder der Kirchengemeinde: so zum Beispiel fuer Bauangelegenheiten, fuer die Oekumene, fuer Jugendarbeit, fuer die Organisation von Festen, fuer Haushaltsfragen und Finanzen, um nur einige zu nennen. Die Ausschuesse bereiten die Beschluesse vor und organisieren oftmals die Durchfuehrung der notwendigen Massnahmen. Wichtige Fragen eines aktiven Gemeindelebens sind jedoch mit den beispielhaft genannten Aufgabenfeldern nicht abzudecken. Fragen wie: koennen wir auch die Menschen erreichen, die am Rande der Gemeinde stehen? Oder: wie erreichen wir junge Erwachsene und ihre Familien? Oder: haben wir ausreichende oder die richtigen Angebote fuer Jugendliche? Oder: kommt unsere Kirchengemeinde ihren diakonischen Aufgaben nach?

Derartige Fragen bestimmen indirekt die gesamte Arbeit des Gemeindekirchenrates. Der Gemeindekirchenrat besteht aus Gemeindemitgliedern, die versuchen, Entscheidungen zum Wohl der Gemeinde zu treffen. Sie stellen ihre persoenlichen und oft auch ihre beruflichen Faehigkeiten in den Dienst der Gemeinde. Dass wir nicht allem gerecht werden koennen, ist uns natuerlich bewusst. Auch deswegen beginnen die Sitzungen mit einem kurzen Gebet und enden mit der Bitte um Gottes Segen. Unsere Kirchenordnung gibt den Kirchengemeinden viele Gestaltungsfreiheiten. Deswegen ist es so schoen und bereichernd, wenn man im Team des Gemeindekirchenrates mitarbeitet. Man kann Dinge bewegen! Und noch etwas: die evangelische Kirche ist recht demokratisch strukturiert. Das verpflichtet Sie eigentlich, sich als Gemeindemitglied an der Wahl zu beteiligen. Unsere herzliche Bitte: gehen Sie zur Wahl am 11. Maerz 2018 oder waehlen Sie vorab per Briefwahl. Die Mitglieder des neuen Gemeindekirchenrates brauchen Ihre Unterstuetzung und Ihr Engagement!



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